Ja. Generell als haushaltsnahe Dienstleistungen oder aber auch als Werbungskosten, wenn sich durch Ihren Umzug der Arbeitsweg verkürzt (um mindestens 60 min. pro Tag / 30 min. pro Fahrt).
Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Ja. Generell als haushaltsnahe Dienstleistungen oder aber auch als Werbungskosten, wenn sich durch Ihren Umzug der Arbeitsweg verkürzt (um mindestens 60 min. pro Tag / 30 min. pro Fahrt).
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